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06.02.2025

„Pures Gift“ oder sinnvoller Vorstoß?

Bundesregierung will das Mietrecht verschärfen.

Hoch schlugen die Wellen der Empörung über das neue Mietgesetz, das vom Bundeskabinett am 18. Dezember beschlossen wurde. Zornige Kritik hagelte es von Seiten der Immobilien- und Wohnungswirtschaft. Die Verbände, die nur drei Tage Zeit hatten, sich zu dem Gesetzesentwurf für schärfere Mietenregulierungen aus dem Justizministerium zu äußern, fühlten sich überrumpelt.

Stein des Anstoßes sind folgende geplante Änderungen:

 

- Die Bundesregierung will den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von sechs auf sieben Jahre verlängern.

- In angespannten Wohnungsmärkten soll die Kappungsgrenze (also die zulässige Mieterhöhung in einem Zeitraum von drei Jahren) von derzeit 15 auf elf Prozent abgesenkt werden. Etwaige Möblierung des Wohnraums ist separat auszuweisen, damit Mieter anhand des Mietspiegels ermitteln können, ob der Zuschlag für die Möblierung angemessen ist.

- Für Gemeinden ab 100.000 Einwohnern ist die Erstellung qualifizierter Mietspiegel verpflichtend.

Mieterschützende Regelungen wie das Nachholrecht und die sogenannte Schonfrist (nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB kann der Mieter eine Räumungsklage abwenden, indem er oder eine öffentliche Stelle innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung alle Mietrückstände begleicht) gelten derzeit nur für die außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Nun, kurz vor den Neuwahlen, sollen sie auf die ordentliche Kündigung übertragen werden.

 - Verlängerung der Mietpreisbremse: Auf helle Empörung seitens der Immobilienverbände stößt auch die Verlängerung der 2015 eingeführten Mietpreisbremse: Das Gesetz, das in 13 von 16 Bundesländern regelt, dass die Miete bei Neuvermietungen höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, sollte Ende 2025 auslaufen. Die Bundesregierung will das umstrittene Instrument bis Ende 2029 verlängern.

Als einen „Verfassungsbruch mit Ansage“ betitelte die Wohnungswirtschaft diesen am 11. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse. Der Eigentümer-verband Haus & Grund kündigte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.

 

Harsche Kritik von den Verbänden. 

 

Die rot-grünen Mietgesetzverschärfungen zementierten durch steigende Baukosten und sinkende Miet-einnahmen den Neubaustopp, kritisierte der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW. Es handele sich um ein reines Wahlkampfmanöver, das die für den Mietwohnungsbau dringend benötigten Kapitalgeber abschrecke, ließ der Immobilienverband Deutschland IVD verlauten. Von einem „unseriösen Vorstoß“ sprach der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA. Die Verschärfung des Mietrechts sei „pures Gift“ für die Schaffung neuen Wohnraums.

Angesichts von (laut Verbändebündnis Wohnungsbau) 800.000 fehlenden Wohnungen in Deutschland sowie drastisch ansteigenden Mieten und Nebenkosten ist es traurig, dass erst wieder eine Neuwahl anstehen muss, damit die seit Jahren festgefahrene Debatte in Bewegung kommt. Nach wie vor sind die Standpunkte unversöhnlich. Während SPD und Grüne auf schärfere Regulierungen setzen – und dabei anscheinend vergessen, dass die (damalige) Ampel ihr Ziel, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, verfehlt hat – sind es nach Meinung von Union und FDP genau diese Einschränkungen, die angespannte Wohnungsmärkte schaffen. Dass an sich sinnvolle Instrumente wie die Mietpreisbremse nicht funktionieren, liegt laut einer Studie des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung unter anderem daran, dass Verstöße nicht gemeldet und sanktioniert werden. Denn viele Deutsche sind bereit, mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Miete auszugeben, um überhaupt eine Wohnung zu finden.

Die Bundesregierung will das neue Gesetz noch vor den Neuwahlen am 23. Februar in den Bundestag einbringen, es ist jedoch fraglich, ob es dort eine Mehrheit finden wird. Eines scheint sicher: Die Diskussion wird, zumindest vorerst, nicht abreißen. Die neue Regierung ist also sehr gefordert.

 

Quellen: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete“ (Bundesjustizministerium,) gesetze-im-internet.de, haufe.de, wiwo.de, immowelt.de, mieterbund.de, tagesschau.de, s-lv.de, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)

 

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