Baugrundstück
Insgesamt ca. 646 m²
Liegt in der Ortsgemeinde Oberdiebach
Versorgung Strom, Wasser und Abwasser sowie Telefon liegen in der Straße (Kirchstraße)
Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem gültigen, uns vorliegenden Bebauungsplan (dieser kann gerne bei uns angefragt werden):
- Offene Bauweise gemäß § 22 BauNVO
(Einzelhäuser oder Doppelhäuser erlaubt, keine Reihenhäuser)
- Maximal 1 Vollgeschoss zulässig
- Nur geneigte Dächer zulässig, erlaubt sind: Satteldach, Walmdach, Krüppelwalmdach
Mindestdachneigung: 35°, Höchstdachneigung: 40°
- Traufhöhe maximal: 4,50 m
- Firsthöhe maximal: 7,50 m
- Die bebaubare Fläche ist durch Baugrenzen exakt festgelegt
(Bebauung nur innerhalb dieser Fläche zulässig)
- Garagen und Nebenanlagen sind zulässig auch außerhalb der Baugrenzen
(Mindestabstand zur Straßenbegrenzungslinie: 5,00 m)
- erlaubte Einfriedungen zur Straße: Holzzäune (max. Höhe 1,20 m)
- Fassadenfarben: nur helle, gedeckte Farbtöne
- Dachdeckung: nur matte Farbtöne in: Ziegelrot, Rotbraun, Grau, Schiefergrau
! Nicht zulässig sind glänzende oder stark reflektierende Materialien auf Dach oder Fassade !
Baugrundstück
Insgesamt ca. 646 m²
Liegt in der Ortsgemeinde Oberdiebach
Versorgung Strom, Wasser und Abwasser sowie Telefon liegen in der Straße (Kirchstraße)
Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem gültigen, uns vorliegenden Bebauungsplan (dieser kann gerne bei uns angefragt werden):
- Offene Bauweise gemäß § 22 BauNVO
(Einzelhäuser oder Doppelhäuser erlaubt, keine Reihenhäuser)
- Maximal 1 Vollgeschoss zulässig
- Nur geneigte Dächer zulässig, erlaubt sind: Satteldach, Walmdach, Krüppelwalmdach
Mindestdachneigung: 35°, Höchstdachneigung: 40°
- Traufhöhe maximal: 4,50 m
- Firsthöhe maximal: 7,50 m
- Die bebaubare Fläche ist durch Baugrenzen exakt festgelegt
(Bebauung nur innerhalb dieser Fläche zulässig)
- Garagen und Nebenanlagen sind zulässig auch außerhalb der Baugrenzen
(Mindestabstand zur Straßenbegrenzungslinie: 5,00 m)
- erlaubte Einfriedungen zur Straße: Holzzäune (max. Höhe 1,20 m)
- Fassadenfarben: nur helle, gedeckte Farbtöne
- Dachdeckung: nur matte Farbtöne in: Ziegelrot, Rotbraun, Grau, Schiefergrau
! Nicht zulässig sind glänzende oder stark reflektierende Materialien auf Dach oder Fassade !