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07.11.2024

Was sich mit der KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ alles ändert.

Neues KfW-Programm soll Wohnungsbau vorantreiben.

Am 1. Oktober dieses Jahres startete die aktuelle KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) im Auftrag der Bundesregierung. Ziel des zinsverbilligten Kredits ist es, mehr günstigen und klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen. Beantragt werden können die vom Bundesbauministerium bereitgestellten Mittel bis 31. Dezember 2025.

„Klimafreundlich und bezahlbar“.

Bekanntlich konnte die Bundesregierung ihre Ziele in Bezug auf das Schaffen bezahlbaren Wohnraums in den vergangenen Jahren nicht einhalten. Um den Wohnungsbau bis Ende 2025 voranzutreiben, stehen nun insgesamt zwei Milliarden Euro für das Programm zur Verfügung. Bundesbauministerin Klara Geywitz schätzt, dass durch KNN bis zu 150.000 neue Wohnungen und Häuser entstehen können.

„Das neue Produkt ‚Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment‘ fördert insbesondere das kostengünstige Bauen, sodass mehr Wohnraum im mittleren und unteren Preissegment geschaffen wird“, erklärt Katharina Herrmann, die für das inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW. „Gleichzeitig möchten wir dafür sorgen, dass durch die effiziente Bauweise und den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor reduziert werden. So fördern wir Wohnungen, die zugleich klimafreundlich und bezahlbar sind.“

Konkret gefördert werden flächeneffiziente Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die dem aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz GEG unterliegen und den Standard des Effizienzhauses 55 erfüllen. (Die Heizung darf also nicht mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse betrieben werden.) Ein Experte für Energieeffizienz muss in die Planung eingebunden werden und prüfen, ob alle Kreditanforderungen erfüllt sind.

Um die Wohnflächennutzung zu optimieren, also mehr Bewohner auf engerem Raum zu ermöglichen, ist die Förderung an eine Mindestanzahl von Wohnräumen je nach Gesamtwohnfläche gekoppelt. So darf eine Einzimmerwohnung maximal 40 Quadratmeter haben, eine Zweizimmerwohnung maximal 55, eine Dreizimmerwohnung maximal 70 und eine Vierzimmerwohnung maximal 85 Quadratmeter.

100.000 Euro pro Wohneinheit.

Private Käufer bzw. Ersterwerber müssen den Kredit innerhalb von zwölf Monaten nach Fertigstellung der Wohnung über ihre Hausbank beantragen Der Höchstbetrag beläuft sich auf 100.000 Euro pro Wohneinheit mit einer zehnjährigen Zinsbindung, die Laufzeit beträgt minimal vier und maximal 35 Jahre. Bei einer Laufzeit von vier bis zehn Jahren und einer tilgungsfreien Anlaufzeit von ein bis zwei Jahren beträgt der effektive Jahreszins aktuell knapp 0,9 Prozent. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit liegt derzeit bei 1,9 Prozent (ausschlaggebend ist der am Tag der Zusage der KfW geltende Zinssatz).

Anträge stellen können Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, gewerbliche und kommunale Unternehmen, Verbände, gemeinnützige Organisationen oder Wohnungsbaugenossenschaften.

„Für private Bauherren nicht stemmbar“.


Allerdings raten Experten privaten Bauherren eher von einer Kreditaufnahme ab: „Mit diesem Setup von Regularien ist das Programm für private Bauherren nicht stemmbar“, erklärt Matthias zu Eicken, Leiter Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik bei Haus & Grund Deutschland, auf Anfrage der Newsletter-Redaktion. Bedingt durch die strengen energetischen Anforderungen des KNN-Programms stünden den potenziellen Vorteilen hohe Baukosten gegenüber. Die eventuelle Zinsersparnis, die das Programm biete, würde durch die damit verbundenen Mehrkosten relativiert.

Zu Eicken weist auf die bürokratischen Hürden des KNN-Programms hin. „Für private Bauherren ohne umfangreiche Ressourcen und Expertise stellen die komplexen Anforderungen und der administrative Aufwand für die Beantragung und Einhaltung der Förderbedingungen eine erhebliche Barriere dar.“

Auch Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender des Baufinanzierers Dr. Klein, hält das Förderprogramm aufgrund der limitierenden Vorgaben – nicht zuletzt, was die Wohnflächeneffizienz betrifft – für wenig geeignet für Privatkunden. Er kritisiert zudem die komplexen technischen Mindestanforderungen: „Neben der Erreichung der Effizienzhaus-Stufe 55 für die Wohngebäude ist eine Lebenszyklusanalyse, die unter anderem den Jahresprimärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust abbildet, notwendig.“

Aus den strengen Regularien für die Bewilligung des Kredits resultierten „nicht unerhebliche Risiken für private Bauherren“, so Neumann. Denn: „Sofern die Anforderungen nicht in Gänze erfüllt werden, kann die KfW eine Rückzahlung einfordern.“ Passendere Zielgruppen für das Programm seien Investoren, Körperschaften und Wohnungsbaugenossenschaften.

Zudem sei der Zins des Förderprogramms zwar attraktiver als der Marktzins – zumindest derzeit. „Bei 100.000 Euro Maximalfördervolumen ist die Auswirkung bei der aktuellen Zinsdifferenz auf die Gesamtbelastung allerdings nicht außerordentlich groß.“

Weiterführende Informationen und Anträge und eine Liste von wohnortnahen Experten für Energieeffizienz findet man unter www.kfw.de/296.

 

Quellen: bmwsb.bund.de, kfw.de, haufe.de, baulinks.de, greenox-groups.de

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